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Hier Ansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB durch weiterfressenden Mangel

Gewährleistung beim Autokauf – Was Autohändler beachten sollten!

Gewährleistung beim Autokauf – Was Autohändler beachten sollten!

Als Gebrauchtwagenhändler tragen Sie tagtäglich Verantwortung – nicht nur für den Verkauf, sondern auch für rechtliche Fallstricke wie die Gewährleistung beim Autokauf. Immer häufiger sehen sich auch Autohändler mit unberechtigten Ansprüchen konfrontiert – und genau hier setzen wir von MotorAlarm.de und unseren Netzwerk-Anwälten an: mit maßgeschneidertem Schutz, präventiver Vertragsprüfung und kompetenter Verteidigung im Forderungsfall

Warum ist die Gewährleistung so kritisch für Händler?

Beim Verkauf eines Gebrauchtwagens haften Händler gesetzlich für Mängel, die bereits bei Übergabe bestanden haben. Zwar können bestimmte Rechte wie die Sachmängelhaftung eingeschränkt werden – aber nur im engen Rahmen und unter Einhaltung klarer gesetzlicher Vorgaben.

Fehlerhafte Klauseln in Kaufverträgen oder unklare Formulierungen können schnell zu einer vollen Haftung führen – mit hohen Kosten und unnötigem Stress.

Unser Angebot für Autohändler: Prävention & Verteidigung

1. Vergünstigte Vertragsprüfung


Lassen Sie Ihre Kaufverträge von uns rechtssicher gestalten oder prüfen – speziell abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse als Gebrauchtwagenhändler. So vermeiden Sie spätere Konflikte.

2. Abwehr unberechtigter Gewährleistungsansprüche


Ein Kunde meldet einen Mangel? Wir prüfen die Ansprüche schnell und effektiv – und vertreten Sie im Streitfall.

3. Langfristige Betreuung für Händlerbetriebe


Als fester Mandant profitieren Sie von unserem Know-how im Automobilrecht, kurzen Reaktionszeiten und einer transparenten Kostenstruktur.

Was sagt die Rechtsprechung zur Gewährleistung beim Autokauf?

Gerichte legen bei Gewährleistungsklauseln zunehmend strengere Maßstäbe an. Händler müssen beweisen, dass ein Mangel nicht bereits bei Übergabe bestand – eine Herausforderung ohne saubere Dokumentation und professionelle Beratung. Wichtig: "Gekauft wie gesehen" reicht allein nicht aus, um Haftung auszuschließen!

Vermeiden Sie teure Fehler – setzen Sie auf rechtssichere Verträge

Mit uns an Ihrer Seite sichern Sie sich als Händler ab – vor, während und nach dem Verkauf. Nutzen Sie unsere Erfahrung im Umgang mit typischen Fallkonstellationen wie:

  • Verschleißteile vs. Sachmangel
  • Arglistige Täuschung durch den Vorbesitzer
  • Rückabwicklung trotz wirksamer Klauseln


Jetzt Kontakt aufnehmen !

Ob präventiv oder im Ernstfall: Die Netzwerk Experten sind Ihr Partner für rechtssicheren Autohandel.

  • Kostenfreie Erstberatung
  • Schnelle Bearbeitung
  • Rechtssicherheit für Ihre Verträge
  • Jetzt Beratung anfragen


Verkürzung der Gewährleistungsfrist

Bei Privatverkäufen beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist für Sachmängel grundsätzlich zwei Jahre. Diese kann jedoch bei gebrauchten Sachen auf ein Jahr verkürzt werden. Der Händler muss sicherstellen, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übergabe dem entspricht, was im Kaufvertrag beschrieben wurde und was üblicherweise erwartet werden kann.

Beweislastumkehr

Innerhalb der ersten zwölf Monate nach Übergabe muss der Händler beweisen, dass ein Mangel nicht bereits bei der Übergabe vorlag. Nach Ablauf dieser Frist liegt die Beweislast beim Käufer. ​

Abgrenzung: Verschleiß vs. Mangel

Nicht jeder Defekt gilt als Sachmangel. Normale Abnutzungserscheinungen, die dem Alter und der Laufleistung des Fahrzeugs entsprechen, fallen in den Verantwortungsbereich des Käufers. Der Händler haftet für Mängel, die bereits bei der Übergabe vorhanden waren und nicht dem üblichen Verschleiß entsprechen. ​

Empfehlung: Rechtssichere Vertragsgestaltung

Für eine umfassende und rechtssichere Beratung empfehlen wir, die spezifischen Formulierungen und Klauseln in Ihren Kaufverträgen von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen und Ihre Haftung angemessen begrenzen.